„Absurditäten streichen“

BVI fordert entschlossene GEG-Reform

"Absurditäten streichen"

BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: BVI)

Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeiten und dafür bis Ende Januar Eckpunkte vorlegen. Ende Februar will das Kabinett dann die Reform beschließen. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt diesen Schritt, warnt jedoch vor Halbherzigkeit: „Die Sanierungsquote stagniert seit Jahren unter einem Prozent. Das liegt auch an den Millionen Eigentumswohnungen, die bei der unseligen GEG-Reform der Ampel außer Acht gelassen wurden, obwohl sie 25 Prozent des Gebäudebestands ausmachen“, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier. Anlässlich seines Jahresauftakttreffens am 22. und 23. Januar 2026 in Münster macht der Verband deshalb noch einmal seine Position deutlich.

Eine neuerliche Novellierung des GEG bietet die Chance, die längst überfälligen Korrekturen vorzunehmen, damit die Energiewende auch im Gebäudebestand sozialverträglich und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. „Doch dafür darf die Politik keine halben Sachen machen“, mahnt Meier im Vorfeld der Münsteraner Verwalterkonferenz, zu der hunderte Unternehmer aus der Immobilienwirtschaft erwartet werden.
Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Aber schon jetzt heißt es aus Regierungskreisen, dass wichtige Grundsätze wohl nicht geändert würden. Dabei bedürfen aus Sicht des BVI einige Aspekte im Gesetz weit mehr als bloßer Schönheitskorrekturen: „Für Deutschlands Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Heizungslösungen, die das GEG derzeit für Mehrfamilienhäuser vorsieht, entweder nicht praxistauglich, außerordentlich teuer oder nur mit hohem Aufwand zu realisieren“, kritisiert Meier. „Um das zu ändern, braucht es eine entschlossene Reform, die die Belange Wohnungseigentümer berücksichtigt und mit den bisherigen Absurditäten vor allem beim Heizungstausch konsequent aufräumt.“

1. Zwangsaustausch intakter Heizungen mit negativem Klimaeffekt
Zu diesen Absurditäten zählt aus Sicht des BVI vor allem der Zwangsaustausch intakter Heizungen. Das GEG verpflichtet derzeit Wohnungseigentümer, funktionierende Heizungen allein aufgrund ihres Alters auszutauschen. Gleiches gilt für Schäden an Teilbereichen: Ist nur eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Gebäude irreparabel defekt, müssen Immobilienverwaltungen den Austausch der gesamten Anlage planen. „Klimaschonend ist das nicht“, beanstandet Meier. Ein Komplettaustausch verursache zusätzliche CO-Emissionen durch Produktion, Transport und Einbau neuer Anlagen und verschlechtere kurzfristig sogar die Klimabilanz. Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeute das hohe Kosten ohne unmittelbaren ökologischen Nutzen.

2. Theoretische Technologieoffenheit, faktischer Wärmepumpenzwang
Auch bei der Technologieoffenheit sieht der BVI Handlungsbedarf. Zwar lässt das Gesetz formal mehrere Heiztechnologien zu, politisch werde jedoch suggeriert, die Wärmepumpe sei die bevorzugte Lösung. In älteren, unsanierten Gebäuden ist die Umrüstung jedoch häufig teuer und technisch komplex. „Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass 2024 nur 4,4 Prozent aller Bestandswohnungen mit Wärmepumpen beheizt wurden“, erklärt Meier. Diese Stagnation halte an, denn andere CO2-freundliche Systeme seien oft schwer realisierbar – etwa wegen Genehmigungsfragen, fehlender Infrastruktur oder Platzmangel, zum Beispiel für einen Pelletbunker. „Auch Fernwärme oder Wasserstoff sind vielerorts auf absehbare Zeit nicht verfügbar“, bemängelt Meier. Stattdessen sollte aus Sicht des BVI stärker die Gebäudehülle in den Mittelpunkt rücken: „Eine bessere Dämmung kann bis zu 60 Prozent Heizenergie sparen.“ Ein solcher Ansatz führe eher zum Ziel als Investitionen in ungeeignete Heizsysteme.

3. Förderung ohne Planungssicherheit
Anlass zu Kritik gibt zudem die derzeitige Förderpolitik. Ständige Änderungen, komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten machen es Eigentümergemeinschaften schwer, finanzielle Fördermittel zu nutzen. Dazu kommt die Unsicherheit, ob eine Sanierungsmaßnahme überhaupt gefördert wird, denn ein eigenes Programm für das Wohnungseigentum fehlt: „Selbst mit Förderung bleiben oft hohe Eigenanteile im fünf- bis sechsstelligen Bereich“, führt Meier aus. Das überfordere die Rücklagen vieler Eigentümer. Abhilfe könne nur ein Förderprogramm schaffen, das auf die hohe Kostenlast und die langwierigen Entscheidungsprozesse von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten sei.

Plädoyer für mehr Praxistauglichkeit
Wie weit sich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vom aktuellen GEG unterscheiden wird, wird nicht nur auf der bevorstehenden Münsteraner Verwalterkonferenz, sondern auch in den kommenden Wochen und Monaten heiß diskutiert werden. Klar ist für den BVI schon jetzt: Mit kosmetischen Korrekturen ist es bei der Reform nicht getan. „Deutschlands Immobilienverwalter stehen bereit, die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen. Doch die Instrumente müssen praxistauglich und sozialverträglich sein“, macht Meier unmissverständlich deutlich. „Notwendig ist ein entschlossener Neustart, der Fehlkonstruktionen beseitigt, gesetzliche Vorgaben konsequent vereinfacht und endlich verlässliche Förderbedingungen für Wohnungseigentümergemeinschaften schafft.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.

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